
Klasse L
Was man mit der Klasse L fahren darf:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h in der durch §58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Voraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Keine Klasse erforderlich
- Mindestalter: 16 Jahre
- Befristung der Fahrerlaubnis: Keine Befristung
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
- Einschluss der Klassen: Keine
- Weitere Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme am Kurs über die Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU).
Die theoretische Mindestausbildung
- Theoretischer Unterricht zu je 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff
- Bei Erweiterung: 6 Grundstoff 2 klassenspezifischer Stoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Die praktische Mindestausbildung: Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.